Wissenswertes

Unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

Unsere AGB’s zum Download finden Sie hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Aufträge, Lieferumfang, Preise
1. Die uns oder unseren Vertretern erteilten Aufträge sind nur dann gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen von Aufträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufs- oder sonstige Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bestellers, die unseren nachstehenden Bedingungen widersprechen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt wurden und wir ihrer Einbeziehung in den Vertrag nicht ausdrücklich widersprochen.
2. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich Verpackung, Fracht- und Versandkosten und Preisangaben in unseren Katalogen und Preislisten sind unverbindlich.
3. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
II.   Verpackung und Versand
Transportverpackungen werden von uns zurückgenommen. Die Kosten des Rücktransportes sind vom Besteller zu tragen, dem auch die Organisation des Rücktransportes obliegt. Der Besteller darf die Verpackungen auch behalten, er darf uns aber ersatzweise für die übernommene Rücknahmepflicht nicht mit Kosten belasten. Die Rücknahme sonstiger Verpackungen erfolgt nach der gesetzlichen Regelung.
III. Transportschäden und Warenannahme
Wurde die Ware beim Transport beschädigt, hat der Besteller bei der Übergabe eine schriftliche Bestätigung des Transportunternehmens einzuholen und uns die Beschädigung unverzüglich unter Vorlage dieser Bestätigung anzuzeigen.
Um Stockflecken zu vermeiden, ist die Ware nach dem Erhalt auszupacken
IV. Gewährleistung
1. Offensichtliche Mängel hat uns der Besteller innerhalb von zwei Wochen seit der Übergabe des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen. Werden Mängel, die bereits bei der Übergabe vorlagen, im Verlauf von 24 Monaten nach der Übergabe offensichtlich, hat uns der Besteller die Mängel innerhalb von zwei Wochen seit dem Zeitpunkt ihres Sichtbarwerdens schriftlich anzuzeigen.
2.  Während eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Übergabe des Liefergegenstandes leisten wir – nach unserer Wahl – Nacherfüllung durch Beseitigung des Fehlers (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Haben wir Nacherfüllung gewählt und schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller anstelle der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ist der Besteller Unternehmer (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind wir berechtigt, dem Besteller nach unserer Wahl anstelle von Nacherfüllung Minderung zu gewähren.
3. Holz ist ein Naturprodukt. Deshalb sind seine materialspezifischen Eigenschaften zu berücksichtigen und von der Gewährleistung ausgenommen. Hierzu zählen zum Beispiel die Rissbildung im Holz, das Auswaschen von Inhaltsstoffen wie z. B. der Gerbsäure, das Austreten von Harz bei Nadelhöl- zern, das Entstehen einer rauhen Oberfläche sowie das Verziehen der Latten. Bei geölten Nadelhölzern findet keine Bläueimprägnierung statt. Das bedeu- tet, dass sich sich hier Bläuepilze ansammeln könnten und zu Verfärbungen des Holzes führen. Die Holzsubstanz wird hierdurch nicht angegriffen. Wir weisen darauf hin, das Eichen- und (FSC-) Tropenhölzer nach dem Kontakt mit „schwarzen“ Metallen reagieren. Für Verschraubungen sind Edelstahl- schrauben zu verwenden. Im Außenbereich verwendetes Holz ist regelmäßig, je nach Bedarf nachzuölen, zu lasieren oder zu lackieren. Eine derartige Pfle- ge ist in jedem Fall dann erforderlich, wenn das rohe Holz zu erkennen ist. Gerne sprechen wir hierfür Empfehlungen für passende Produkte aus. Es ist die Behebung von Transportschäden bei der Lackierung bzw. Pulverbeschichtung mit Hilfe von Lacktupfarbeiten zu dulden. Hierbei kann es zu geringen farblichen Abweichungen kommen, die hinzunehmen sind.
4. Weitergehende Ansprüche und Rechte, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Besteller kein Verbraucher (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) ist oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Unternehmern (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäfts- gang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (ein- schließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
7. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
VI. Haftung aus Delikt
Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Bei uns erteilten Aufträgen behalten wir uns das Recht vor, eine Anzahlung oder die Vorauskasse zu fordern. In jedem Fall sind der Kaufpreis bzw. der verbleibende Rechnungsbetrag bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zah- lung fällig.
2. Ist der Besteller Unternehmer (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB), eine ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist 16567 Schönfließ.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Fir- mensitz im Ausland hat.
XI.    Sonstiges
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand 08/2015
Unsere AGB’s zum Download finden Sie hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen